Zur Rechtspflicht jedes Grundbesitzers gehört auch die Verkehrssicherheit von Bäumen. Leider ist es schon häufig vorgekommen, dass mangelnde Kontrolle und nichterkannte Baumschäden zu
schwerwiegenden Sach- und Personenschäden geführt haben.
Die Rechtssprechung hat hierfür eine klare Regelung festgelegt. Der Besitzer/Mieter, auf dessen Grund der Baum steht, ist in der Haftung. Um diesem vorzubeugen, sollten regelmäßige Baumkontrollen
durchgeführt und dokumentiert werden. Jährliche Begehungen und Besichtigungen in den Sommermonaten haben sich bewährt.
Bei sichtbaren Pilzen, Längsrissen, Spaltungen oder Bodenrissen um den Baum herum sollten Sie immer den Fachmann
rufen!
Baumkontrollrichtlinien
zur Überprüfung der Verkehrs-sicherheit von Bäumen gelten an:
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Der Gartenprofi · Olaf Ebersbach · Tel. 0162 - 101 53 19